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Als Gutachter stelle ich in den Raum dieser Darstellung, dass ein Gutachten die beste Voraussetzung für alle weiteren Überlegungen ist – das trifft unter anderem aber vor allem auf den Bereich Kunst mit seinen vielen Variationsbereichen zu.

Wofür benötige ich ein Gutachten?

 

Der derzeitige Markt und seine Werte werden durch vielerlei Steuern, Abgaben und sonstige Markttreiber irritiert. Zum Beispiel über ein Steuersystem, das Werte verzerrt und letztendlich eine diffuse Wertsituation vor oder nach Steuern hinterlässt. Transparent ist so etwas für den Brancheninsider und Experten. Für den Kunden ist das aber schon lange nicht mehr so transparent.

Zum Beispiel bezweifle ich, dass alle Kunden genaue Kenntnis davon haben, dass Kunst ab einem Kaufpreis von € 2.500,- mit einer Urheberrechtsabgabe belegt ist, die immerhin variierend um die 5% beträgt!?

Des Weiteren ist ein neuer Sicherheitsgedanke im Entstehen, sowohl beim Kauf als auch beim Verschenken von Kunst. Sowohl der Käufer als auch der Beschenkte wollen Sicherheit über ihr Kunstobjekt, Schmuckstück, Möbel, etc. Somit ist als Sicherheit eine qualifizierte Rechnung oder Gutachten bzw. Zertifikat beizulegen. Ist so ein Merkmal für Gewährleistung und Wertsicherheit nicht dem Kauf oder dem Geschenk angeschlossen, wird sich der neue Besitzer für alles weitere entweder selbst um Wertsicherheit für das Kunstobjekt in seinem Haushalt bemühen, denn letztendlich soll dieses Stück in seinem Haushalt bzw. in seiner Sammlung auch versichert sein, jedenfalls aber dokumentiert. Ein begleitendes Zertifikat oder Gutachten ist dafür ein guter Ansatz. Der Versicherer, der Buchhalter, der Steuerprüfer, aber auch der Beschenkte nutzen eine Erklärung über den Wert und eine gewisse Sicherheit über die Wertigkeit, in dem jeweils richtigen Zusammenhang. Unsere Gesellschaft benötigt und verlangt somit gutachterliche Sicherheit!

Beim Kunstkauf will ein Käufer nicht nur Sicherheit bei seinem Erwerb, er hat von Staatswegen sogar die Verpflichtung, die Provenienz zu sichern und gegebenenfalls nachzuweisen. In Österreich gibt es zurzeit noch viel Toleranz von Behördenseite.

In Deutschland wird bereits eine 30-jährige Nachverfolgbarkeit der Provenienz gefordert und mit deutscher Gründlichkeit, dann auch, wenn von Nöten, eingefordert. Somit ist ein begleitendes Gutachten von Bedeutung beim Kauf oder beim Verschenken, aber auch beim Versichern und Vererben.

Nach wie vor ist es bei Versicherungen üblich einen Pauschalbetrag der Versicherungssumme zu vereinbaren - und das ist bei unvollständiger Dokumentation, dann das Problem.

Letztendlich ist es einfach zu versichern, aber nicht einfach Schadensregulierung erfolgreich zu beenden. Im Schadensfall will die Versicherung über jenen Teil der verlustig geraten ist, oder beschädigt ist, jedenfalls schadenskausal ist, deutlich mehr wissen, als beim Versicherungsabschluss.

Das ist natürlich insofern leicht erklärbar, weil der Nachweis grundsätzlich beim Klienten liegt und der Versicherer seine Schuldigkeit darin sieht, bei gerechtfertigter Schadensforderung zu zahlen. Ob diese gerechtfertigt ist, ist von Seiten des Versicherers zu prüfen und eben der Nachweis von Seiten des Klienten zu führen. Ein schwieriges Unterfangen sollte das Objekt durch Brand zerstört sein oder durch Diebstahl nicht mehr vorliegen!!

Als Gutachter in verschiedenen Nachlasssituationen, kann ich auch bestätigen, dass so manches Problem obsolet wäre, wenn die Sicherheit der gerechten Vererbung durch ein Gutachten sichergestellt wäre. So etwas ist Streit- und Kostenminimierend und liegt leider nicht immer vor. Wie oft stelle ich als gerichtlich beeideter und zertifizierter Gutachter fest, dass die Entscheidung, ob ein Erbantritt bestätigt wird oder nicht bzw. ob eine Erbschaftsregelung angezweifelt wird, davon abhängt, ob ein nachträgliches Gutachten Klarheit schafft. Im Vorhinein wäre manches leichter und vor allem auch deutlich günstiger.

Abschließend will ich verdeutlichen, dass ein Gutachten dann von erhöhter Glaubwürdigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachbewertungsmöglichkeit ist, wenn alle Bewertungsfaktoren und die Beschreibung des Stückes transparent in ein Gutachten eingearbeitet sind. Somit ist die Sparsamkeit ein Kurzgutachten zu verlangen - kurzsichtig, denn langfristig nützt ein Gutachten, welches mit mehr Mühe, sorgfältiger entstanden ist, um vieles mehr. Schon bei der ersten Nachbewertung rechnen sich das bessere Gutachten im Sinne der Sorgfalt und eine Nachbewertbarkeit auf Faktenbasis.

Das auch durch die Ersparnis über die weiteren Möglichkeiten einer späteren Nachbewertung – weil ja bei einem sorgfältigen Gutachten alle Merkmale der Objekte transparent und klar so niedergeschrieben sind, dass eine Nachbewertung ohne Neuvorlage der Stücke möglich ist.

Ein qualitätsvolles Gutachten ist die beste Basis als ein Streitbeilegungsinstrument, das im guten und im negativen Sinn immer interpretationslos eine Faktenlage schafft, die die Beteiligten zur Handlung durch Verständnis bringt. Ein gut verständliches Gutachten ist somit das erklärte Ziel.

 

                           

 

78.35

Antiquitäten, alte und neue Kunst, Kunstgewerbe, Volkskunst

84.60

Alt- und Gebrauchtwarenhandel (Schätzung von Gebrauchsgegenständen geringen Wertes, Wohnungsinhalten)  - für wertige Kunstgegenstände, Antiquitäten und andere Wertsachen gilt Fachgebiet 78.35)