/css/style-gray.css
Warum ist Gutachtertätigkeit im Kunstbereich so wichtig geworden?

BERND HOLASEK:

Weil ein Gutachten die Basis für alles Weitere ist – ob ich verschenke oder verkaufe, vererbe oder einfach einen Schaden reguliere.

Ist ein Gutachten im Bereich Kunst beim Kauf von Bedeutung?

HOLASEK:

Der Kunstgutachter ist oft entscheidend, wenn es um besonders wertige Ankäufe geht, bei denen die Feststellung von Originalwerk und Originalsignatur von Bedeutung ist. Für Bilanzierer ist aber die Feststellung, dass es sich um einen gutachterlich festgestellten Verkehrswert handelt, wichtig, um diesen Wert dann in die Bilanz aufnehmen zu können.

Inwieweit ist ein Kunstgutachten bei der Vererbung oder Versicherung wichtig?

HOLASEK:

Unabhängig von der Versicherungssumme wird im Schadensfall immer nur der nachweisbare Wert eines Objektes ausgezahlt. Ob jemand überteuert gekauft hat oder gegebenenfalls einem Irrtum aufgesessen ist, ist irrelevant. Wichtig ist im entscheidenden Fall einer Schadensregulierung immer nur der nachweisbare Wert. Ähnlich verhält es sich beim Vererben. Auch im Kunstbereich gibt es auf Basis von Angebot und Nachfrage erhebliche Schwankungen von Werten. Vor wenigen Jahrzehnten hätte niemand gedacht, dass Jugendstil einmal so im Wert steigen wird oder andere Kunstbereiche im Wert stark zurückgehen könnten.

Aber sind Antiquitäten und Kunstgegenstände nicht automatisch in einer Haushaltsversicherung mitversichert?

WOLFGANG WACHSCHÜTZ:

Hier ist zu beachten, welche Höchstgrenzen in den Versicherungsbedingungen für Antiquitäten und Kunstgegenstände festgelegt sind. Dies gilt auch für Schmuck, Bargeld und dergleichen.

Worauf ist noch zu achten, damit man im Schadenfall keine bösen Überraschungen erlebt?

WACHSCHÜTZ:

Bereits vor dem Schadenfall ist zu bedenken, dass vertragliche Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Zum Beispiel ist darauf zu achten, Wertgegenstände wie Schmuck in besonderen Behältnissen zu verwahren und wenn ein gewisser Grenzwert überschritten wird, müssen Verzeichnisse über die Exponate, (Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, Pelze, Teppiche), geführt und diese gesondert aufbewahrt werden. Ihr Versicherungsmakler berät Sie objektiv und individuell.

 

W. Wachschütz ist Obmann.-Stv. der steirischen Versicherungsmakler. www.optimalvorsorge.at

 

Dieser Artikel erschien am 26.09.2017 in einer Beilage der Kleinen Zeitung.

 

 

                           

 

78.35

Antiquitäten, alte und neue Kunst, Kunstgewerbe, Volkskunst

84.60

Alt- und Gebrauchtwarenhandel (Schätzung von Gebrauchsgegenständen geringen Wertes, Wohnungsinhalten)  - für wertige Kunstgegenstände, Antiquitäten und andere Wertsachen gilt Fachgebiet 78.35)