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Faktoren, die den Wert eines Kunstwerks beeinflussen

Als Ware kann das Kunstwerk einerseits als ein dauerhaftes Konsumgut, andererseits, nach Ulrike Klein, als Sachwert gesehen werden.[1] Der Handelswert von Kunst basiert auch auf einer gesellschaftlichen Übereinkunft, der sich in der individuellen Zahlungsbereitschaft am Markt niederschlägt. Der an sich objektive Wert eines Kunstwerkes ist demnach nicht ermittelbar, so Findlay.[2]

Nach Boll trägt das Kunstwerk somit zwei Wertigkeiten in sich: Den ästhetischen Wert, der als Potenzial im Werk enthalten ist und sich am einfachsten unter dem Begriff der künstlerischen Qualität subsumieren lässt, und den Handelswert. Beide Werte stellen keine Konstanten dar, sondern unterliegen zahlreichen Einflüssen.[3]

Zunächst sollen die wichtigsten Faktoren benannt werden, die den Wert eines Kunstwerks beeinflussen und insofern auch für ein Gutachten relevant sind. Damit sind sowohl die ideellen, meist aus dem kunsthistorischen Bereich stammenden Merkmale gemeint, die möglicherweise auch lokale oder sogar familiäre Wertigkeiten beinhalten wie auch die ökonomisch relevanten, die                wiederum im Bereich des Investments und im Bereich einer marktpräsenten wertigen Ware Kunst zu suchen ist. Der Jurist verlässt sich auf die vom Sachverständigen vermerkten Sachverhalte und ist daran interessiert, was er in welcher Zeitspanne und vor allem wo, eventuell wann erzielen kann, um seine Vorgaben zu erfüllen.

Somit liegt es am Gutachter, die Zielsetzungen seines Auftrages umzusetzen und dabei kunstimmanente Faktoren verständlich einzuarbeiten, zielgerichtet in die Befundung und den späteren gutachterlichen Schluss einzuarbeiten.

Kunstimmanente Faktoren

Kunstimmanente Faktoren können mithilfe der Kunstgeschichte entwickelt werden oder folgen marktimmanenten Situationen, die möglicherweise einem Trend folgen, den die Kunstgeschichte erst im Nachhinein beurteilen wird.[4]

 

Qualität: Die Qualität eines Werkes ist ein entscheidender Faktor auf dem Markt. Dabei ergeben sich für jeden Künstler und jede Stilepoche eigene Qualitätskriterien, die sich vorrangig aus dem Vergleich mit anderen Werken ergeben. Wichtig sind dabei Faktoren wie Nachhaltigkeit, Impulsgeber für nachfolgende zukünftige Kunst und Künstler, besondere Stellung im Oeuvre des Künstlers oder der Kunstgeschichte, handwerkliches Können, Qualität der verwendeten Materialien etc.[5] Moderne Kunst folgt guten, kreativen und avantgardistischen Ideen. Die Umsetzung erfolgt aus dem Repertoire einer qualitätsvollen Interpretation und eigenständigen authentischen Duktus, Einstellung und motivischer Umsetzung des Künstlers, der so seine Kunst zu einem Oeuvre entwickelt, das speziell ihn widergibt und wiedererkennbar macht.

Somit sind manche Epochen durch mehrere Künstler und deren Kunst über solche Qualitäten zu bewerten. Der Wandel zu neuen Einstellungen und durchgängig vergleichbaren Interpretationen, dennoch eigenständiger Künstler, schafft Stile und Kunstepochen. Niemals ist Kunst solitär aus nachfolgender Betrachtung zu interpretieren und eine Beurteilung, die der Zeit und dem Künstler gerecht wird, zu finden.

 

Beispiel/e:

Leopold Kupelwieser und Hans Makart sind für ihre Epochen und künstlerischen Intensionen vorbildhaft und maßgeblich gewesen. Gustav Klimt und Egon Schiele für die nachfolgende Epoche der Moderne. Sämtliche dieser Künstler sind über traditionelle und verständliche Ikonografie und kunsthandwerkliche Beurteilungen kunsthistorisch einzuordnen.

Der lebende Grazer Medienkünstler Richard Kriesche hat im Bauamtsgebäude eine Linie an die Wand gemacht (ohne künstlerischen Anspruch), einen Bildschirm auf einen beweglichen Sockel gestellt (beweglich nach unten und oben) und eine energetische Linie am Bildschirm zu einem Kunstwerk vereint, was nur verständlich wird, wenn ein Bezug zum Meeresspiegel in Triest mit Flut und Ebbe durch eine Ideendarstellung angeschlossen ist.

 

Authentizität/Echtheit: Die Authentizität/Echtheit eines Kunstwerkes beeinflusst seinen Wert erheblich. Zunächst muss nachweisbar geklärt werden, dass ein Werk aus einer bestimmten Epoche stammt oder einem bestimmten Künstler zuzuschreiben ist. Bei personalisierbaren Objekten muss sicher geklärt werden, dass es sich nicht um eine Fälschung, eine Kopie oder eine Schüler- oder Werkstattarbeit handelt.[6]

„Hier dient auch die Signatur als Echtheitsnachweis. Bei nicht personalisierbaren Objekten müssen die Datierung und die Zuordnung in eine bestimmte Schule oder Region nachvollziehbar sein. Erst dann ist auch eine weitere kunsthistorische Einordnung möglich.“[7]

Für den Kunden wie für den Wissenschaftler und Sachverständigen aus dem Bereich Kunst gleichermaßen ist die Erforschung der Echtheit bzw. Authentizität bzw. Autorisierung durch einen bestimmten Künstler gleichermaßen von grundlegender Bedeutung. Bereits Gesetze des 19. Jhd. machen hierbei auch den rechtlichen Anspruch seitens der Legislative deutlich.[8] Anhand von epistemologischen und ontologischen Ereignissen, Markterfahrung und Fakten scheint die Bedeutung in einer modernen Welt zu steigen, die für sich in Anspruch nimmt, die letzten Geheimnisse der Menschheit bzw. der Natur und unserer Welt zu erforschen.

 

Künstlername: Die Namhaftigkeit des Künstlers und das damit verbundene Renommee sind zentral für die Bewertung am Markt. Dies erklärt auch den Preisverfall, wenn ein Werk einem Künstler abgeschrieben wird.[9] Auch die Persönlichkeit des Künstlers spielt hier eine Rolle.[10]

Aus dem Studium der Kunstgeschichte ist zu entnehmen, dass ganz bestimmte Künstlerpersönlichkeiten für ganz bestimmte Epochen oder auch Regionen von Bedeutung sind. Somit ist auch aus der Vergangenheit und der Genese einer Kunstgeschichte abzuleiten, dass die Wertigkeit eines Werkes immer schon eng verbunden war mit dem Namen des Künstlers und seiner ihm zugeordneten Wertigkeit. Kunsthistorisch gestiegen ist die soziologische Bedeutung des Künstlers ab dem Mittelalter, jedoch regional unterschiedlich.

Die Einordnung innerhalb des Oeuvres eines Künstlers beeinflusst den Preis. In fast jedem Künstlerleben, aber auch in jeder Stilrichtung und in jeder Kunstepoche spielen die meist in Jugend, Blütezeit und Alter unterschiedenen Perioden eine Rolle. Der Preis von lebenden Künstlern scheint mit steigendem Lebensalter des Künstlers zuzunehmen.[11] Hier spielt auch der sogenannte Death Effect eine Rolle.[12]

Wenn der Künstler feststeht, gerät auch sein Umfeld in den Blick. Er kann eine Schule gebildet oder zu einer Schule gehört haben. Diese Merkmale sind auf dem Markt wichtig. Die regionalen, nationalen und internationalen Vorlieben für bestimmte Schulen sind wichtige Faktoren bei der Kunstbewertung.

 

Beispiel/e:

Die Zugehörigkeit zu einer Schule hebt den Künstler prinzipiell auf das Niveau des Kunden, der z. B. die Blauen Reiter mit Künstlern wie Wassily Kandinsky und Franz Marc sowie allen andern sammelt oder die altmeisterliche Schule der Chiemseemaler oder die Düsseldorfer Schule präferiert, die für ihre altmeisterliche exakte Darstellung nach einer Ausbildung an der Königlich-Preußischen Kunstakademie ihre höchste Bedeutung im 19. Jhd., mit Wilhelm von Schadow und Peter von Cornelius hatte. Der aktuelle österreichische Markt beispielsweise mit Günter Brus Pionier der Body Art‘, hat seinen international sichtbaren Schwerpunkt in Wien und Graz.[13]

 

Äußerlichkeiten wie Gattung, Technik, Format und Motiv wirken ebenfalls wertbildend. Der Kunstmarkt unterliegt Trends und Vorlieben, die ihre Wurzeln oft in ganz anderen Bereichen des Lebens, z. B. der Mode, der Politik oder gesellschaftlichen Entwicklungen haben. Die Gattung eines Kunstwerkes, also Malerei, Skulptur usw. beeinflusst den Preis, so sind Ölgemälde meist teurer als Papierarbeiten.[14] Einige Motive können zu einer gewissen Zeit beliebter sein als zu einer anderen. Insgesamt folgen die Vorlieben der Käufer hier dem Zeitgeist und richten sich nach dekorativen Werten und Gefälligkeit.[15] Es kann über längere Zeiträume hinweg beobachtet werden, dass es nach einer gewissen Zeit der Vorliebe für ein bestimmtes Motiv oder eine Motivgruppe zu einer Sättigung des Marktes kommt. Bei Vergleichen zur Wertermittlung stellt die Bildgröße zudem ein zu beachtendes Kriterium dar. Zu manchen Zeiten zeigt der Markt eine Vorliebe für großformatige Bilder, dann sind wieder andere Formate beliebter.[16] Zu beachten ist zusätzlich, dass Künstler oft Vorlieben für bestimmte Formate haben, dass also die Größe des Bildträgers oft ein Markenzeichen darstellt. Bei Gemälden werden mittlere Formate bevorzugt, bei Skulpturen und Einrichtungsgegenständen spielen zudem praktische Formate eine Rolle.[17]

 

Beispiel/e:

Dem Verfasser als Kunsthistoriker hat einst der örtlich besonders akzeptierte Museumsleiter Kurt Woisetschläger, als profunder Kenner des Barocks, folgendes gesagt: „Eine Figur ohne Fassung oder ein Bild ohne Rahmen ist wie ein Mann ohne Sakko.“ Aktuell kann dazu gesagt werden, dass der Kunde aber auch der Kunstmarkt mit seinen sonstigen Akteuren und Experten Bilder ohne Rahmen schätzt und manchmal sogar bevorzugt. Nach einer Zeit, in der Figuren ohne Fassung Bedeutung hatten oder Fehlstellen bewusst im Bild als Genese gewachsener Altersschäden geblieben sind, sind nun Figuren mit Fassung bedeutend höher geschätzt.[18]

 

Die kunst- und kulturhistorische Bedeutung eines Objekts beeinflusst seinen Wert ebenfalls. Oft haben Kunstgegenstände höhere Werte, weil sie einst in Zusammenhänge eingebettet waren, die inzwischen verloren oder nicht mehr bewusst sind. Das betrifft etwa Gegenstände, die historischen Persönlichkeiten gehören oder bei bestimmten berühmten Ereignissen eine Rolle gespielt haben. In Museen finden sich häufig Objekte, die weniger durch ihre künstlerische Qualität als durch ihre historische Bedeutung ihren musealen Rang erreicht haben.[19]

 

Seit jeher ist eine interessante Provenienz[20] ein auszeichnender Faktor, vor allem dann, wenn fürstliche Auftraggeber oder bedeutende Sammlungen unter den Vorbesitzern sind. Dies übertrug sich seit den 1970er Jahren auch auf Vorbesitzer wie Stars oder Berühmtheiten.[21] Letztlich gehört dies auch zu den psychologischen Faktoren. Andererseits gilt eine lückenlose Besitzerkette zudem als Echtheitsbeweis.[22] Sollte der Verdacht aufkommen, ein Kunstwerk wäre Raubkunst, wodurch Restitutionsanprüche entstehen können, spielen nicht nur Informationen über Vorbesitzer, sondern auch die Provenienz eine bedeutende Rolle.

 

Die Präsentation eines Kunstwerks innerhalb einer kuratierten Ausstellung, vorzugsweise in einem Katalog dokumentiert, steigert seinen Wert deutlich, da damit eine kunsthistorische Einordnung und Bewertung verbunden ist.[23]      Ähnlich verhält es sich mit der Erwähnung eines Werkes in der entsprechenden Fachliteratur.[24]

Ökonomische und Marketing-Faktoren

Hier ist zunächst die Seltenheit als wichtiger Faktor zu nennen. Ein wesentliches Marktgesetz ist das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Steht einem geringen Angebot eine große Nachfrage gegenüber, dann geraten die betroffenen Objekte in den Ruf der Seltenheit. Speziell bei Auktionen spielt dies eine erhebliche Rolle für die Erzielung eines höheren Preises, da bei einzigartigen Werken der Kunde nicht ausweichen kann.[25] Ganze Gruppen von Kunst- oder Antiquitätenobjekten befinden sich in einem permanenten Auf und Ab – dies erfordert eine ständige Marktbeobachtung.

Der Begriff der Marktfrische scheint auf den ersten Blick auf Kunstobjekte nicht anwendbar zu sein, weil sie in den seltensten Fällen wie Obst verderben. Er zieht seine Berechtigung aber aus dem Käuferverhalten. Gut informierte Käuferschichten bemerken sehr wohl, wenn ein Objekt zum wiederholten Mal und nach vielen Fehlversuchen auf den Markt geworfen wird. Die vorherigen vergeblichen Versuche wirken sich negativ auf den Preis aus, da der Kunde an dem Wert des Objekts zweifelt.[26] Dies lässt sich manchmal dadurch umgehen, indem man das Objekt für einige Zeit vom Markt nimmt oder es auf einem regionalen Markt platziert (zumeist für einen geringeren Preis) und darauf hofft, dass es hier marktfrisch scheint.[27] Das kann auch daraus resultieren, dass ein Objekt gleichzeitig an mehreren Plätzen angeboten wird, was im virtuellen Zeitalter kein Problem mehr ist.[28]

Besondere Trends (Hypes) können zu einer plötzlichen Marktpräsenz von bestimmten Objektgruppen führen, die häufig vorübergehend sind. Es ist jederzeit möglich, dass eine Gruppe, die aus Investoren, Spekulanten oder auch Künstlern besteht, sich zu diesem Zweck vereinigt, um auf dem Kunstmarkt einen Hype für bestimmte Werke, Themen oder Künstler zu erzeugen. Dieser Hype führt zu vorübergehenden Hochbewertungen von Objekten, deren Wert nach üblichen und vorausgegangenen Ansichten geringer einzuschätzen ist.

Wichtig für die Preisentwicklung sind zudem die Medienpräsenz und die Debatte über einen Künstler und sein Werk. Hier spielt insbesondere bei zeitgenössischen Künstlern und bei der Besprechung von Ausstellungen auch die Kunstkritik eine entscheidende Rolle.[29] Die Preisentwicklung der Werke von Avantgarde-Künstlern wie Nitsch oder Mühl zeigt, dass das Preisniveau lange von den Mediendiskussionen negativ beeinflusst wurde. Erst nachdem die außerkünstlerischen Vorbehalte zurückgingen und die Salonfähigkeit eintrat, stiegen die Preise. Künstlerimage und Preisniveau bewegten sich also nahezu parallel von unten nach oben.

Das Renommee der Galerie oder des Auktionshauses, das ein Werk anbietet, wirkt sich erwiesenermaßen ebenfalls auf den erzielbaren Preis aus.[30]

Psychologische Faktoren

Die psychologischen Faktoren auf der Seite des (möglichen) Käufers entziehen sich, im Gegensatz zu den vorgenannten kunstimmanenten und ökonomischen Faktoren, einer Systematisierung und können daher auch an dieser Stelle nicht in vollem Ausmaß schematisch dargestellt werden. Dennoch sollten sie berücksichtigt werden, soweit es im Ermessen des Gutachters liegt. Hier setzten die nonszientifischen Erfahrungswerte ein, aber auch jenes Quäntchen an Spekulation, das der Gutachter niemals hoch ansetzen darf.[31]

Bei psychologischen Faktoren kann es sich um Beispiele aus dem Bereich des Nachahmungseffektes handeln. Trend, Prestige und der soziale Zwang zur Nachahmung sind die Motoren, die Rezipienten veranlassen, Vergleichbares nachahmerisch zu kaufen.

Grundsätzlich kommen Trends jeder Grundeinstellung zu jeder Warengruppe in Betracht. Philosophie, Marketing und vorgenannte Faktoren von Trend, Prestige und sozialem Zwang zur Nachahmung begründen einen Trend. Erst im Nachhinein kann der Sozialwissenschaftler, Marketingexperte oder am Kunstmarkt der Kunsthistoriker oder Galerist eine Analyse der Situation anfertigen. Alles zuvor kann auch als Spekulation bezeichnet werden, die durch verstärken und eigenes Zutun an Dynamik gewinnt.

Auch die Einstufung von Objekten als Raritäten, mag sie auch sachlich zutreffen, ist im Grunde ein verkaufsfördernder psychologischer Faktor. Das jedoch nur, solange Raritäten wohl für Individualisten und Interessentenschichten, die das Einzigartige suchen, die momentane Maxime darstellt. Derzeit deutlich wird das an der Retro-Ware oder Vintage-Ware, die gerade auf intellektuelle Käuferschichten attraktiv wirkt, die sich derzeit als zukunftsorientierte Avantgarde betrachten.

Auch emotionale Faktoren wie die Vorliebe des Publikums für bestimmte Motive spielen eine wichtige Rolle in der Preisbildung und können in Datenbanken kaum verdeutlicht werden. Das vor allem deshalb, weil alle Berechnungsfaktoren die Daten der Vergangenheit hinzuziehen und nur ein gewisser spekulativer Index damit scheinbar objektiv errechenbar ist.[32]

 

 

 

 

Beispiel/e:

Aktdarstellungen waren jahrzehntelang von hoher Bedeutung im Kundeninteresse. Dieses Interesse hat sofort umgeschlagen, als der wichtigste Marktteilnehmer, der Kunde, bemerkt hat, dass jeder einen Akt besitzt.

Nur eine kurze Zeit bzw. Periode war es Mode, altmeisterliche Ahnendarstellungen, daher Porträts, in das Interieur zu integrieren. Der Hintergrund war wohl, dass die Wertigkeit einer solchen Darstellung vermittelt worden ist.

Für den Verfasser ist es nicht erfassbar, welche Faktoren am Kunstmarkt für historische Objekte der Einrichtung dafür ausschlaggebend waren, dass österreichisches Biedermeier deutlich über die Grenzen Österreichs hinaus, vor allem auch in London und New York, in den 80er/90er Jahren des 20. Jhd. von herausragend hohem Interesse in Kundenkreisen war.[33]

 

Prestige, Kunst und Mäzenatentum sind seit Jahrhunderten nachvollziehbare Faktoren zum Kunstkauf. Schon Kaiser und Könige sind an den Rand der Finanzierbarkeit getreten, wenn es um Kunstkauf und Prestige ging.[34] Wichtig für den Käufer im Moment des Kaufes ist dessen Wirkung auf das soziale Umfeld. Die Kosten und der Besitz eines Prestigewerkes aus der Hand eines anerkannten und allseits hochgeschätzten Künstlers, dessen Oeuvre dementsprechend prestigeträchtig bekannt ist, wird bei einem Kauf verbunden mit persönlichem Prestigegewinn[35], der sich wiederum im gekauften Kunstwerk manifestiert.[36]

 

Beispiel/e:

Das Ehepaar Essl hat Leidenschaft und Passion in ein Museum eingebracht, welches letztendlich zur Belastung für Baumax als finanzierende Firma bzw. Baumarktkette wurde. Das Ansehen und Prestige des Museums, der Sammlung und des Firmengründers mit seiner Gattin war enorm. Letztendlich musste über Ankauf durch den Bau-Tycoon Haselsteiner die Sammlung gerettet werden – aber zu einem marktunüblich niedrigen Preis, damit die Sammlung nicht in

eine Konkursmasse übergeht, nachdem sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung weder Museum noch Sammlung gegen Wertersatz übernehmen wollten.[37]

 

Auch die subjektiv geprägte, nicht messbare Wertschätzung des Rezipienten, die sich an der konkreten ästhetischen Erscheinung des Kunstwerks festmacht, beeinflusst den Marktwert.[38] Findlay schildert einen Fall, in dem ein Käufer ein Bild, das für das Doppelte des Schätzwerts verkauft wurde, für seine Frau erwerben wollte und bereit gewesen wäre, noch mehr dafür zu bezahlen.[39] Hier wird deutlich, wie wichtig die persönliche Beziehung, die sich zwischen Kunstwerk und Käufer aufbaut, auch für die Preisgestaltung ist.

 

Beispiel/e:

Der Kunstkäufer gibt erfahrungsgemäß vor von Kunstkauf zu Kunstkauf versierter zu werden. Dennoch ist branchenintern bekannt, dass an dem einen Verkaufsort kleine gewachsene Altersschäden, die der Kunde restaurieren lassen muss kaufanimierend sind, große hingegen sind einem Kauf abträglich.

 

Ein weiterer psychologisch begründeter Effekt, der sich in den Preisstrukturen ablesen lässt, ist der sogenannte Death-Effect, der die Aufwertung eines Künstlers beschreibt, der gerade gestorben ist und evtl. auf eine Art Nostalgie-Effekt zurückzuführen ist.[40] Dieser war zwar umstritten, scheint sich nach neueren Studien aber zu bestätigen.[41]

Vorgenannte psychologische Faktoren führen immer wieder zu besonderen Erwähnungen in der Tagespresse, sowie in Wirtschaftszeitungen und auch Auktionshäuser machen kein Geheimnis, sondern ganz in Gegenteil eine Erfolgsmeldung aus besonderen Erfolgen des Verkaufs am Kunstmarkt.[42] Inwieweit besonders hohe Verkaufsergebnisse objektiv sind oder im Rahmen der besonderen Vorliebe auch emotional und ideell motiviert sind, ergibt ein selbstständiges Kapitel, das in dieser Arbeit nur deshalb eingefügt wurde, weil die psychologischen Faktoren ein Faktum sind und der Gutachter für Kunst niemals ein besonderes, emotional und ideell motiviertes Ergebnis zum Maß seiner Einschätzung machen darf.[43]

Dennoch ergiben sich aus dieser Perspektive einer Marktbeobachtung markante Hinweise, dass der Mittelpunkt die experimentelle, ökonomische und marktdynamische Betrachtung ist. Demgegenüber steht die rechtswissenschaftliche Marktbeobachtung, die vorgenannte Faktoren aus dem Bereich der Psychologie nur zur Kenntnis nehmen kann, wenn der Mindestwert gesichert festgestellt ist.

Inwieweit es auch einen kunsthistorisch-psychologischen Faktor der Bewertung neben den rein wissenschaftlich-kunsthistorischen gibt, wurde von nur wenigen Kunsthistorikern erforscht. An dieser Stelle sei Gombrich genannt.[44]

Aus vorgenannten Parametern zur Kunstbewertung sind zwei konträre Situationen beispielhaft herausgegriffen, um die Gegensätze der Intensionen und Wirkung auf den Markt zu erklären:

 

Beispiel/e:

Während es Zeitungen aus dem Bereich Ökonomie und Investment gibt, die sich gezielt mit der einfach strukturierten, nur ökonomischen Seite von indexfähiger Kunst beschäftigen und dabei selektieren, welche geeignet ist als Geldanlage, gibt es auch die emotional motivierte andere Seite der Kunst. Es werden Ausstellungen für speziell Kunsthistoriker und das fachspezifisch interessierte Fachpublikum aufgebaut oder auch solche, die einen rein populärwissenschaftlichen Bereich der Interessenten abdeckt.

Die marktüberschneidente Situation von musealem wissenschaftlichen Fachbereich mit dem Handel erklärt sich aus nachfolgendem marktspezifischen Beispiel:

Die Paul Schad-Rossa Ausstellung im Grazer Joanneum hat die Werke zahlreicher namhafter zeitgenössischer Künstler am Beginn der Klassik der Moderne ausgestellt. Paul Schad-Rossa wurde für das Fachpublikum in seinem Impuls die Moderne in der Steiermark zu starten in den Mittelpunkt der Ausstellung gestellt. Seine ‚Weggenossen‘, daher Künstler der Zeit nach 1900, wurden in großer Zahl mitausgestellt und deren Bedeutung für die Steiermark kunsthistorisch korrekt dargebracht. Somit war eine gewisse Zeit lang für Künstler, die nun wieder im wissenschaftlichen Bereich marktpräsent gemacht wurden, höhere Werte am freien Kunstmarkt zu erzielen.[45]

 

1.4             Erhaltungszustand und restauratorischer Befund

Dass der optimale Erhaltungszustand als Ausgangspunkt einer jeden Betrachtung eine wesentliche Rolle bei der Bewertung darstellt, ist wesentlich. Davon abgeleitet sind im Bereich einer Marktwerteinschätzung Minderungen auf einen weniger optimalen Erhaltungszustand und Kosten für Restaurierung zu berechnen. Auch ist eine Wertminderung restaurierter gewachsener Altersschäden ein weiterer Bestandteil der Überlegung, wenn die Restaurierung wertmindernd ist Eine Restaurierung kann auch werthebend sein. Diese konträren Standpunkte muss der Gutachter gegeneinander abwägen. Somit ist unter dem Aspekt einer erhöhten Kostenstruktur für Restauriermaßnahmen die deutliche Erwähnung des entweder perfekten Erhaltungszustandes oder einer Maßnahmenvorgabe zur Restaurierung bedeutender Faktor einer Bewertung. Ob eine Restauriermaßnahmen-Vorgabe bereits erfolgreich durchgeführt worden ist oder der Erfolg der Restaurierung spekulativ angenommen wird, ist ein weiterer Bewertungspunkt. Somit setzt sich der Erhaltungszustand aus dem Originalzustand, eventuellen Restaurierungen und den noch vorhandenen Altersschäden zusammen. Die Maßnahmenvorgabe ist ein Gutachtenspunkt, in dem der Gutachter notwendige Maßnahmen am Objekt erklärt und wohl auch hinzufügt, inwieweit der Gutachter dies als Empfehlung oder als konkrete Forderung betrachtet.

Im Bereich der annähernd emotionalen Erhaltungszustandfaktoren sind von Fachleuten begleitende, auch dekorative Faktoren zu erwähnen. Somit kommen zur Bewertung des Gutachters auch Bewertungsfaktoren wie Rahmung, äußerer Eindruck, Aufstellung auf einem Sockel oder sonstige Soft-Effects hinzu.[46] In Zusammenhang mit den bereits bearbeiteten psychologischen Faktoren der Präsentation sind der restauratorische Befund sowie Faktoren des Erhaltungszustandes wesentlich in der Bewertung und besonders für den Rezipienten von Bedeutung.[47]

Weitere spezifische Feststellungen zur Befundung und Bewertung:

Festgestellt werden muss eine eventuelle Übertragung auf einen anderen Bildträger, die Relation zwischen Grundierung und den Malschichten, Übermalungen usw.[48]

„Grundsätzlich genießt ein Kunstwerk, das noch nie in irgendeiner Form bearbeitet wurde, die höchste Wertschätzung.“[49]

Wenn eine Restaurierung am Kunstwerk durchgeführt wurde, so muss das Ausmaß der Restaurierungsmaßnahmen so dokumentarisch festgehalten werden, dass Klarheit über die originale Substanz und restauratorisch durchgeführte Maßnahme besteht.

Rechtlich gesehen kann eine Restaurierungsmaßnahme nur dann als Mangel bezeichnet werden, wenn sie wesentlich ist. Wenn ein von Fall zu Fall zu bestimmender Umfang an Eingriffen überschritten wurde, so ist das Kunstwerk nicht mehr als Original anzusehen. Für Gemälde ist nach Peege insbesondere die Güte der vorgenommenen Restaurierung entscheidend.[50] Eine erhebliche Wertminderung ergibt sich aber, wenn die Originalsubstanz eines Bildes durch die Restaurierung stark gelitten hat.[51] „Der Gutachter muss hier je nach Einzelfall eine Entscheidung treffen und dabei die Gesamtwirkung des Objektes und auch sein Alter einbeziehen.“[52]

Der Schadensfall eines Kunstwerks ist ein häufiger Grund für eine Gutachtenerstellung. Bei der in diesem Zusammenhang notwendigen Bestimmung des Restwerts spielt die Restaurierung eine wichtige Rolle. Ihre Wertbeeinflussung ist wie folgt festzustellen: Es werden der Wert des Kunstwerkes und die Höhe der marktüblichen Restaurierungskosten festgestellt. Entspricht die Restaurierung den geltenden Richtlinien[53] und kann damit als gelungen bezeichnet werden, muss der Sachverständige entscheiden, ob das Kunstwerk als Gesamtheit wiederhergestellt wurde oder eine Wertminderung des Kunstwerks vorliegt. Dies kann nur im Einzelfall entschieden werden.[54]

In der Praxis lassen sich aus diversen juristischen Entscheidungen Wertminderungen zwischen 10 % und 50 % ersehen, üblicherweise werden mehr Wertminderungen zwischen 10 % und 20 % eventuell noch 30 % berechnet und abgelöst.[55] Darüber hinaus werden in der Praxis dem Künstler oder dem Kunstsammler Pakete angeboten. Falls der Sachverständige diese Spanne unter- oder überschreitet, so muss er das genau begründen.[56] Nach Breidenstein sollte das Ausmaß der Wertminderung vom Restaurator in Prozentzahlen angegeben werden, die den Verlust an originaler physischer Materie beziffern. Diese Wertminderung müsste dann vom Kunsthistoriker aufgegriffen und um seine kunsthistorische Einschätzung erweitert werden.[57] Hier scheinen die Ansichten der Restauratoren allerdings zu differieren, denn manche Restauratoren gehen davon aus, dass weder die Kosten für die Restaurierung eindeutig zu beziffern sind noch die sich daraus ergebende Wertminderung, da jedes Stück für sich sowie je nach Schadensfall und -art zu beurteilen ist.[58]

In Bezug auf eine Wertsteigerung durch die Restaurierung des Kunstwerks muss immer auch die Relation zwischen Aufwand und Ergebnis bedacht werden. Ein Missverhältnis kann entstehen, wenn die Kosten der Restaurierung den Wert des Kunstwerks übersteigen. Nach den Regeln des Sachverständigen wird ein Schaden bzw. der Aufwand seiner Behebung nur vom Wert des Objekts gedeckelt. Die Grenze der Restaurierbarkeit ist nach diesem Prinzip also erreicht, wenn die Kosten der Restaurierung den Wert des Objekts übersteigen.

Die heutige Theorie der Restaurierung sieht in manchen Fällen vor, dass bestimmte Schäden nicht bis zur Unkenntlichkeit eliminiert werden sollen, da sie Teil der Geschichte eines Objekts sind.[59] Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, das Restaurierungskonzept vor dem Beginn der Arbeiten mit allen Beteiligten abzustimmen und die Ausführung nach Fertigstellung kritisch zu prüfen. Über die Qualität der Restaurierung urteilt ein Sachverständiger. Im Fall einer unsachgerechten Restaurierung oder auch einer Beschädigung des Kunstwerks während der Bearbeitung haftet der Restaurator. Bildende Kunst, u.a. Gemälde, Grafiken, Skulpturen und Installationen unterliegen einem urheberrechtlichen Schutz, daher muss der Einfluss des restauratorischen Eingriffs auf das Original besonders kritisch überprüft werden. Der Restaurator muss darauf achten, dem Urheberrechtsgesetz nicht zuwider zu handeln.[60]

Wie der Restwert wird unter anderem auch der Verkaufswert von Restaurierungen beeinflusst. Eine unsachgemäße Restaurierung wirkt sich wertmindernd aus.[61] Eine Restaurierung kann aber auch wertsteigernd sein. Das gilt zum Beispiel bei Kunstwerken, die sich bereits vor Schadenseintritt in einem restaurierungsbedürftigen Zustand befanden. Grundsätzlich wird ein restauriertes Kunstwerk von den beteiligten Personen ganz unterschiedlich bewertet. So setzt der Laie teilweise ein perfekt hergestelltes Erscheinungsbild mit einer vollgültigen Wiederherstellung des Kunstwerks gleich. Hingegen sieht der Kunsthistoriker in der Restaurierung prinzipiell eine Manipulation des Kunstwerks. Sie vermindert den historischen und künstlerischen Zeugniswert des Werks bis hin zum völligen Verlust desselben. Für den Sachverständigen steht dagegen der quantitative Materialverlust im Vordergrund, der, wie bereits erwähnt, mit einer Wertminderung von 10 % bis 20 % anzusetzen ist, aber auch erheblich höher liegen kann. Abweichend von der Sichtweise des Kunsthistorikers gilt die restauratorische Überarbeitung im Kunsthandel als probates Mittel zur Wiederherstellung des Gesamtwerts eines Objekts.[62]

Um das Ausmaß von Restaurierungen einschätzen zu können, bedarf es spezieller Untersuchungsmethoden. Mit der heutigen Restaurierungstechnik ist es beispielweise möglich, Risse und Fehlstellen in Leinwänden so zu schließen, dass sie für den Laien nicht mehr erkennbar sind. Der Experte wird das Werk hingegen im Streiflicht begutachten und Unregelmäßigkeiten im Oberflächenrelief bemerken. Im ultravioletten Licht können außerdem Retuschen und Übermalungen sichtbar gemacht werden. Der Kunstsachverständige sollte in schwierigeren Fällen einen qualifizierten und unabhängigen Restaurator hinzuziehen, der auch über die zur Untersuchung notwendige technische Ausrüstung verfügt. Für Detailfragen ist darüber hinaus eine naturwissenschaftliche Analyse in Auftrag zu geben.

Im Fall einer misslungenen Restaurierung setzt die Wertbemessung nicht mehr beim Kunstwerk selbst, sondern bei seiner – anzunehmenden – Verkäuflichkeit an. Ist das Werk nach Einschätzung des Sachverständigen unverkäuflich, liegt eine hundertprozentige Entwertung vor. Bei einer Wertminderung von über 35 % sollte der Sachverständige eine Zweitmeinung einholen, weil eine Differenz zwischen ökonomischer und kunsthistorischer Bewertung aufzutreten droht. Während der Kunsthistoriker eine Restaurierung zunächst tendenziell eher als wertmindernde Maßnahme einstufen wird, stehen für den Besitzer des Kunstwerks zwei andere Aspekte im Vordergrund: Er wird den Schaden grundsätzlich immer als bedeutend einstufen und auf der einen Seite eine entsprechend hohe Schadensbemessung durch den Gutachter aus ökonomischen und schadensregulierenden Gründen begrüßen. Zugleich gibt es aber das emotionale Empfinden, welches das Empfinden einer ‚unerträglichen Wertminderung‘ in Relation zu der von ihm immer auch als ungenügend empfundenen Schadensregulierung setzt. Somit sind objektive Grundlagen zu schaffen, wo sie nicht schon existieren.

Angelehnt bzw. in Übereinstimmung mit dem Vortrag von Alexandra Gerrer sollen Sachverständige beschädigte Kunstwerke nach folgenden Kriterien überprüfen, um eine Wertminderung festzulegen:[63]

 

  • kunst- und kulturhistorische Bedeutung des Objekts
  • Einmaligkeit
  • allgemeiner Erhaltungszustand im Verhältnis zum Alter
  • Position, Größe, Art und Umfang des Schadens
  • Möglichkeit und Grenzen einer Restaurierung
  • Konsequenzen des Schadens für die zukünftige Erhaltung des Objekts

 

Abschließend muss noch der Fall erwähnt werden, dass das in Frage stehende Objekt ursprünglich als Gebrauchsgegenstand diente, darüber hinaus aber auch eine hohe Wertschätzung genießt. Eine Restaurierung kann dieses Objekt wie ein Kunstwerk behandeln, ohne dabei seine Gebrauchsfähigkeit wiederherstellen zu müssen. Das träfe zum Beispiel auf einen Stuhl aus dem Besitz der Habsburgerfamilie zu. Der Wertschätzung gemäß können in einem solchen Fall auch hohe Restaurierungskosten gerechtfertigt sein. Dies jedoch nicht bei unsachgemäßer Handhabung, da die Ansprüche an einen solchen historischen Stuhl niemals die gleichen sein können wie an einen Neuen aus neuer Produktion.

 

Beispiel/e:

In der Gutachtenserstellung SV Büro Holasek befindet sich ein Beispiel für einen Stuhl aus dem 17./18.Jhd., der regelmäßig dadurch beschädigt wurde, dass er nicht als museales Stück gekennzeichnet war, sondern nach einer Restaurierung immer wieder in den ständigen Gebrauch eines Haushaltes aufgenommen wurde. Die Entscheidung war: Das Stück war immer wieder restauriert worden und kann nun wiederum restauriert werden und eine gewisse Wertminderung bemessen werden – eine zukünftige Verwendung ist auszuschließen und lediglich könnte ein Ausstellungsobjekt daraus entstehen, da das Stück zwar historischen Wert hat, aber nicht mehr belastbar ist.[64]

 

Ist die Restaurierung noch nicht ausgeführt, wird der Sachverständige in seinem Gutachten darauf hinweisen, dass seine Bewertung eine professionell und nach geltenden Prinzipien ausgeführte Restaurierung voraussetzt. Zusätzlich wird er erwähnen, dass eine nochmalige Begutachtung nach erfolgter Restaurierung notwendig werden kann. Unumgänglich wird das, wenn die Qualität der Restaurierung angezweifelt und ihr ein wertmindernder Einfluss unterstellt wird. Somit ist zu beachten: Eine Reklamation einer unprofessionellen Restaurierung ist möglich. Aber eine qualifizierte Restaurierung kann auch Gründe zur Wertminderung geben. Dass vor allem dann, wenn Material, Licht, Farbe und Alterungsprozesse unvermeidbare Gründe verursachen.

 

[1] Vgl. Klein 1993, S. 8. Klein spricht hier von einem Sachwert, der auf die Investitionssumme eine Rendite erzielen kann.

[2] Vgl. Findlay 2012, S. 13f.

[3] Vgl. Boll 2009, S. 90.

[4] Vgl. Michor 2013, im Besonderen S. 43ff.

[5] Vgl. Boll 2009, S. 120 und Völcker 2011, S. 122-139.

[6] Vgl. Boll 2009, S. 121f sowie S. 173-177 (zur Fälschung).

[7] González 2000, S. 96.

[8] Vgl. Ropposch 2011, S. 14f; Michor 2013, im Besonderen S. 46.

[9] Vgl. Steiner, Fee Nana, Der moderne Kunsthandel in Wien im europäischen Kontext, (phil. Mag.-Arb. Wien 2008) Wien 2008 (http://othes.univie.ac.at/942/1/07-07-2008_0007584.pdf) [14.06.2019], S. 91f, nennt einige Namen hochpreisig gehandelter Künstler sowie zeitgenössische Spitzenverdiener am österreichischen Kunstmarkt.

[10] Vgl. González 2000, S. 103. Weiter dazu: Thomas Peisl (Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung an der Hochschule München, Gastprofessor an der Edinburgh Napier University und der University of South Wales) setzt das Prestige eines wertigen Künstlernamens beim Kunstkauf dem Prestige durch einen wertigen Namen am Auto- oder einem Zukauf am Aktienmarkt, gleich. Siehe dazu nachfolgend erwähnte Beispiele unter Punkt V.4.3 Psychologische Faktoren.

[11] Dies untersuchte ein Forscherteam der Universität Witten/Herdecke: Michael Hutter u. a., Two Games in Town. A Comparison of Dealer and Auction Prices in Contemporary Visual Arts Markets, in Journal of Cultural Economics, 31 No. 4, 2007, S. 247-261. Vgl. Steiner 2008, S. 91; González 2000, S. 99f.

[12] Vgl. Anna Louie Sussman, The “Death Effect” on Artists’ Prices Actually Occurs When They’re Alive [02.01.2018] (https://www.artsy.net/article/artsy-editorial-death-effect-artists-prices-occurs-alive) [17.06.2018].

[13] Die Bedeutung von Günther Brus wurde durch seine Mitgliedschaft beim Wiener Aktionismus begründet. Seine nachhaltige Akzeptanz am Kunstmarkt ergibt sich auch aus staatlichen und privaten museale Reflexionen in Form von Ausstellungen und sogar der Gründung des Bruseums als Sammlung. 2008 wird dem 1992 begonnenen Bruseum als Sammlung die museale Dauerausstellung zuerkannt (https://www.museum-joanneum.at/neue-galerie-graz/bruseum/sammlung) [18.07.2018].

[14] Vgl. González 2000, S. 102.

[15] Vgl. ebd., S. 97f.

[16] Vgl. Sarah Thornton, Sieben Tage in der Kunstwelt, Frankfurt a. M. 32010, S. 30f.

[17] Vgl. González 2000, S. 98.

[18] Diese Einschätzungen beruhen auf Beobachtungen am Markt und in Aktionshäusern, aber auch auf Expertengesprächen.

[19] Vgl. González 2000, S. 98.

[20] Zur Provenienz: Klitzing 2011, S. 47ff.

[21] Vgl. Boll 2009, S. 125-127; González 2000, S. 95.

[22] Vgl. Steiner 2008, S. 96; Klitzing 2011, S. 47.

[23] Vgl. Boll 2009, S. 128-130; González 2000, S. 104.

[24] Vgl. González 2000, S. 104f.

[25] Vgl. Boll 2009, S. 123.

[26] Vgl. González 2000, S. 9f.

[27] Vgl. Boll 2009, S. 123-125. Nach drei bis fünf Jahren Abwesenheit vom Markt soll die Marktfrische wiederhergestellt sein. Im Gegensatz dazu spricht González 2000, S. 96 von einem Zeitraum von sieben bis zehn Jahren.

[28] Vgl. Ressler 2001, S. 49-86.

[29] Vgl. Steiner 2008, S. 97-99.

[30] Vgl. Knebel 2011, S. 25. Bei Sotheby’s oder Christie’s lässt sich im Schnitt ein um 65 % höherer Preis erzielen.

[32] Berechnungsfaktoren: Algorithmen spezifisch implementiert.

[33] Dem Verfasser sind keine effektiven Erklärungen bewusst, lediglich die Beobachtung, dass ab 1985 verstärkt Händler und Privatkunden vermehrt gekauft haben und aus nicht-österreichischen Gebieten stammten. Verstärkt sind Adressen wie Berlin, London, New York und Tokio aufgefallen. Die Wiener Handelskammer, in Zusammenarbeit mit der Außenhandelsstelle in Tokio, hat vermehrt diesbezügliche Marktaktivitäten wahrgenommen. Das Landesgremium für Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel hat kooperierend mitgearbeitet, das Wiener Landesgremium war führend.

[34] Vgl. diverse Biografien König Ludwig XIV., Frankreich oder König Ludwig II., Bayern. Vgl. Michor 2013, im Besonderen S. 44.

[35] Dem Verfasser sind hochpreisige Kunstkäufe kurz vor oder nach Konkursen bekannt. Es wird angenommen, dass der Käufer finanzielle Potenz zu einem Zeitpunkt zeigen wollte, an dem er sie entweder nicht mehr hatte oder er seine geschäftliche Schwäche mit einem privaten Kunstkauf zu verschleiern oder konterkarieren versuchte. Siehe nachfolgend die Kunstkäufe des Baumax Gründers Karlheinz Essl, die im Bereich von irrational und Prestigekauf eingeordnet werden.

[36] Vgl. Knebel 2004, S. 10, nennt das Statusnutzen. Weiter dazu: Prestigekäufe unter irrationalen Faktoren sind in den Wirtschaftswissenschaften bekannt und spielen nicht nur beim Kunstkauf eine Rolle.

[37] Vgl. Haselsteiner: Essl Museum braucht Hilfe von Land oder Bund [19.04.2015] (https://derstandard.at/2000014508686/Haselsteiner-Essl-Museum-braucht-Hilfe-von-Land-oder-Bund) [24.07.2018].

[38] Knebel 2004, S. 10, bezeichnet diese ästhetische Dimension als „Konsumnutzen“.

[39] Vgl. Findlay 2012, S. 39.

[40] Vgl. Bernd Frick, Christian Knebel, Is there really a ”Death-Effect“ in Art Markets?, Paderborn 2007 (https://www.researchgate.net/publication/228456929_Is_there_really_a_Death-Effect_in_Art_Markets) [17.06.2019].

[41] Vgl. Heinrich W.Ursprung, Christian Wiermann, Reputation, Price, and Death: An Empirical Analyses of Art Price Formation, in Economic Inquiry, 49, 2011, S. 697-715; Frick/Knebel 2007, dort auch Literaturüberblick S. 6f; Vgl. dazu: Sussman 2018. Der Erfahrung des Verfassers dieser Arbeit nach ist der Death-Effect nur dann von Bedeutung, wenn zu Lebzeiten oder schon bald danach wesentliche Maßnahmen zur Marktpräsenz getroffen werden (Ausstellungen, Publikationen etc.). Erhebliche Zeit danach sollten Trend und marktstimulierende Maßnahmen konformgehen, um einen positiven Effekt zu erzielen. Z. B. war der Nachlass Alfred Zoffs lange Jahre unterbewertet, bis dann Publikation und museale Beachtung über eine Ausstellung, wohl in Verbindung mit einem aufnahmefähigen Markt, zu einer Überbeachtung durch Kundenseite mit erhöhten Preisen geführt hat.

[42]„Das Dorotheum, größtes Auktionshaus im deutschsprachigen Raum, war auf Erfolgskurs (…) und konnte zahlreiche Spitzenergebnisse erzielen. Genannt werden ‚Spitzenpreise‘ von Künstlern wie Alfons Walde, Albin Egger-Lienz oder Carl Moll.“ Dorotheum auf Erfolgskurs (https://www.dorotheum.com/blog/de/dorotheum-erfolgskurs/) [25.07.2018]. Weiter dazu: Auktionsrekorde für Werke von Egger-Lienz und Alfons Walde im Auktionshaus im Kinsky [22.11.2015] (https://diepresse.com/home/kultur/kunst/4873865/Auktionsrekorde-fuer-Werke-von-EggerLienz-und-Alfons-Walde) [25.07.2018]. Ebenso: Brosche der Wiener Werkstätte Josef Hoffmann: Schätzpreis 180.000 - 350.000 € (https://imkinsky.com/de/kaufen/ergebnisse/112/3.532/62821-josef-hoffmann/) [25.07.2018]. Ebenso: Werk von Albin Egger-Lienz „Drei Schnitter“ Ausrufpreis € 470.000, tatsächlicher Verkaufspreis € 592.000 inkl. Aufgeld (https://imkinsky.com/?cpt-article=109th-auction-impressionist-modern-art) [25.07.2018].

[43] Vgl. Michor 2013, im Besonderen S. 43ff.

[44] Gombrich 2004.

[45] Exemplarische Beispiele, anstelle von vielen weiteren: Christoph Pelzl, Aufbruch in die Moderne? Paul Schad-Rossa und die Kunst in Graz [08.02.2015] (https://www.museum-joanneum.at/blog/aufbruch-in-die-moderne-paul-schad-rossa-und-die-kunst-in-graz/) [25.07.2018]; Kunstinvestor: Das Magazin für Kunst als Kapitalanlage (http://www.kunstinvestor.at/) [ 25.07.2018].

[46] Über mehrere Jahrzehnte ab 1970 bis weit in die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts war es von Bedeutung, ob zu einem historischen Schmuckstück auch noch die Original-Schatulle verfügbar war      oder nicht. Kaufentscheidend und höherwertig war ein Schmuckstück mit Original-Schatulle. Späterhin hat diese Situation ihre Bedeutung verloren. Genauso gab es Jahrzehnte im vergangenen Jahrhundert, die die Original-Rahmung oder auch die vom Künstler veranlasste Rahmung in den Mittelpunkt der Höherwertigkeit gestellt haben. Aktuell werden viele historische Kunstwerke bewusst modern gerahmt, um damit eine Betonung zu setzen.

[47] Besonders abstrakte Situationen der Bewertung sind Objekte, die es bei besonders wertvollen Rahmungen notwendig machen, eine separate Bewertung von Objekt und Rahmung vorzunehmen, da die Rahmung oder ggf. auch der Sockel wertvoller sind als das Objekt selbst.

[48] Vgl. Wolf 2001, S. 77-80.

[49] González 2000, S. 96.

[50] Vgl. Marco Peege, Grenzen zwischen Restaurierung und Sachmangel, Freiburg 2014 (unveröffentlicht). Eine nicht fachgerechte Restaurierung führt zur Einschätzung der Antiquität als fehlerhaft. Er verweist auf LG Gießen AZ: 1 S 1061/95.

[51] Vgl. Petra Breidenstein, Die Restaurierung von Gemälden und die Festsetzung von Wertminderungen, in KUR, 2, 2006, S. 37.

[52] Peege 2014a sieht 10 % bis maximal 20 % Substanzergänzungen bei Biedermeiermöbeln als akzeptabel an, aber 25 bis 35 % bei Möbeln aus Renaissance oder Gotik. Vgl. Breidenstein 2006, S. 34-37: Die vorhandene Substanz eines Werkes ist zwar von Bedeutung, aber von größerer Bedeutung ist, ob der vom Künstler autorisierte Charakter und Aussage des Werkes erhalten sind.

[53] Vgl. Cornelia Weyer, Restaurierungsethik. Die Argumente der aktuellen Debatte, in Kunsttechnologie und Konservierung, 8, 1994, S. 345-355; Ulrike Besch, Restauratoren-Handbuch 2004, München 2003, S. 80-89.

[54] Für Österreich hat der Oberste Gerichtshof 1987 entschieden, dass eine Figurengruppe aus dem 18. Jhd. nach Restaurierung keine Wertminderung erfuhr, da bei älteren Objekten immer Restaurierungen vorausgesetzt werden. Dies ist aber nach mündlicher Auskunft von Alexandra Gerrer (Alexandra Gerrer, Merkantile Wertminderung von Kunstwerken nach Restaurierung?, mündl. BDA und IIC-Vortrag vom 18.06.2009) keineswegs zu verallgemeinern.

[55] Vgl. Gerrer 2009.

[56] Vgl. Heuer 2008, S. 689-697.

[57] Vgl. Breidenstein 2006, S. 34f.

[58] Vgl. Daniela Baumberg, Gut ist, was hält? Erhaltungsprobleme bei Gemälden, Papierarbeiten und Fotografien, in Was kostet Kunst? Ein Handbuch für Sammler, Galeristen, Händler und Künstler, hg. v. Wolfram Völcker, Ostfildern 2011, S. 85.

[59] Vgl. Eva Ortner, Die Retusche von Tafel- und Leinwandgemälden. Diskussion zur Methodik, München 2003, S. 45-54.

[60] Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG), BGBl 111/1936 idF I 105/2018 sowie Urheberrecht, Praxiswissen für Museen. VMS (Verband der Museen Schweiz), 2017. (Gilt für das Schweizer Urheberrecht.)

[61] Grenzen zwischen Restaurierung und Sachmangel vgl. Peege 2014a, LG Gießen AZ: 1S 1061/95.

[62]Vgl. OGH 15.12.1999, 9 Ob 303/99w.

[63] Vgl. Gerrer 2009 sowie, angelehnt an den achten deutschen Kunstsachversändigentag, Verband der Restauratoren (VDR) (https://www.restauratoren.de/) [25.07.2018].

[64] Gutachten befindet sich im Archiv des SV Büro Holasek.

 

                           

 

78.35

Antiquitäten, alte und neue Kunst, Kunstgewerbe, Volkskunst

84.60

Alt- und Gebrauchtwarenhandel (Schätzung von Gebrauchsgegenständen geringen Wertes, Wohnungsinhalten)  - für wertige Kunstgegenstände, Antiquitäten und andere Wertsachen gilt Fachgebiet 78.35)